So kommen Start-ups durch die Corona-Krise: Finanzierung
Start-ups und Gründer sind besonders stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen durch Covid-19 betroffen. Gerade der Anfang einer Unternehmensgründung ist eine finanzielle Herausforderung und wird durch die aktuelle Lage noch verschärft. Aber es gibt Unterstützung: Bund, Länder und Gemeinden haben eine Vielzahl von Hilfsprogrammen, Sonderfonds und Erleichterungen für die Wirtschaft in der Corona-Krise aufgesetzt.
Wir geben euch in diesem Artikel eine Übersicht über aktuelle Programme und Informationsangebote, die sich vor allem an Start-ups und mittelständische Unternehmen richten.
Finanzielle Soforthilfe Bund und Land NRW
Bundesregierung und Landesregierung unterstützen in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler – dazu zählen explizit auch Start-ups.
Es muss einer der folgenden Punkte zutreffen:
- Der Umsatz gegenüber dem Vormonat bzw. Vorjahr ist um mehr als die HÄLFTE zurückgegangen
- Betriebsschließung auf Behördliche Anordnung
- Die vorhandenen Mittel reichen nicht aus um die kurzfristigen Verbindlichkeiten (z. B. Mieten, Leasingraten, usw.) zahlen zu können.
Einmalzahlung für 3 Monate (als nicht rückzahlbarer Zuschuss):
§ bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €
§ bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €
§ bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 €
Bitte beachtet, dass die angegebenen Beschäftigungszahlen als Vollzeit äquivalent anzusehen sind und der Inhaber in diese Berechnung miteinbezogen werden muss.
Die Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag (27.03.) online gehen.
Alle Infos dazu schon jetzt unter wirtschaft.nrw/corona
und wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Steuererleichterungen
Die Finanzverwaltung NRW bietet Unternehmen von bis zu 50 Mitarbeitern an, einen Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus zustellen. Dies beinhaltet zinslose Stundungen der Einkommens-/Körperschaftssteuer und der Umsatzsteuer. Außerdem kann eine Herabsetzung von Vorauszahlungen/ des Steuermessbetrages für die Gewerbesteuer-Vorauszahlung sowie von Einkommen-/ Körperschaftssteuer beantragt werden. Weiterhin werden Vollstreckungsmaßnahmen einschl. Säumniszuschlägen ausgesetzt.
Der Antrag kann unter finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus heruntergeladen werden.
Stundung der Sozialversicherungsabgaben
Unternehmen und Betriebe, die sich durch die Corona-Epidemie in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können durch Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finanziell entlastet werden. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 30. April 2020 befristet und greifen erst, wenn andere Regelungen zur Entlastung ausgeschöpft wurden. Weitere Informationen unter gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp
Kurzarbeitergeld
Für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen kann das Kurzarbeitergeld eingreifen. Es kann nun einfacher und zu verbesserten Bedingungen in Anspruch genommen werden.
Nähere Informationen unter arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800/4555-520
Finanzhilfe für von Insolvenz bedrohte Unternehmen,Vereine und sonstige Veranstalter der Landeshauptstadt Düsseldorf
Unternehmen, Vereine und sonstige Veranstalter, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus von Insolvenz bedroht sind, können von der Stadt Unterstützung erhalten. In Bedrängnis geratene Unternehmen können ferner eine Stundung von Steuern beantragen.
Die Mittel dienen ausschließlich als Überbrückung, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Sie sind nicht gedacht als wirtschaftlicher Ausgleich für Corona-bedingte Einbußen.
Die Antragsteller müssen geeignete Unterlagen zur Beurteilung des Insolvenzrisikos sowie der wirtschaftlichen Situation beifügen. Es werden Mittel in Höhe von bis zu 5.000 EUR je Antragsteller gewährt. Alle Informationen und Antragstellung unter duesseldorf.de/wirtschaftsfoerderung/corona.html
Kredite und Bürgschaften
Für die Überbrückung von Zahlungsproblemen stehen den Unternehmen Notkredite zur Verfügung. Die Bürgschaftsbank NRW bietet bis zu 2,5 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen. Das Landesbürgschaftsprogramm übernimmt größere Beträge ab 2,5 Millionen Euro – auch für Großunternehmen.
Zudem bietet die Bürgschaftsbank so genannte Expressbürgschaften. Das heißt, dass kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige aus dem Mikromezzaninfonds 75.000 Euro Beteiligungskapital beantragen können. Ansprechpartner ist die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW.
Zur Erklärung: So genannte Mikromezzaninfonds helfen Existenzgründern sowie jungen Unternehmen, die mangels Eigenkapital und Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben. Sie erhalten in der Regel ein Beteiligungskapital von bis zu 50.000 Euro für die Realisierung ihrer Geschäftsideen.
Weitere Informationen unter kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/
Der Kontakt der Bürgschaftsbank NRW: 02131 / 5107200
Der Kontakt der Förderbank NRW.BANK: 0211 / 917414800
Der KfW kommt die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Infos zu den Krediten in der Corona-Krise findet ihr unter kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Regionale Informationsangebote für Start-ups und Unternehmen
Stadt Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf stellt Informationen und aktuelle Entwicklungen rund um Corona hier bereit: duesseldorf.de/
IHK Düsseldorf
Die IHK Düsseldorf beantwortet unter der Corona-Hotline 0211 3557-666 Anfragen von Unternehmerinnen und Unternehmern zu den Themen: Arbeitsrecht, Finanzierung/Kredite, International und Berufsbildung/Prüfungen.
WFMG - Wirtschaftsförderung Mönchengladbach
Die WFMG unterstützt Firmen und Gründer in der Corona-Krise über Hotline, Sonder-Newsletter, Übersicht mit Hilfs- und Info-Angeboten unter: wfmg.de/corona-virus-informationen
Rhein-Kreis Neuss
Um die ansässigen Unternehmen im Rhein-Kreis Neussumfassend zu informieren und zu unterstützen, hat die Wirtschaftsförderung im Rhein-Kreis Neuss die wichtigsten Informationen zusammengestellt: rhein-kreis-neuss.de/de/wirtschaft-arbeit/corona-unternehmen.html
Es ist uns eine Herzensangelegenheit Start-ups und Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Daher stehen wir euch mit unserem Know-How und unserem Netzwerk zur Seite.
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